Klasse L
- Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft
 - Bei zulassungsfreien Anhängern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
 - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
 - Mindestalter 16 Jahre bzw.14 Jahre mit Ausnahme-Genehmigung
 
Klasse T *
- Traktor über 32 km/h bis 60 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft
 - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h auch mit Anhänger
 - Mindestalter 16 Jahre
 - Solange Sie noch keine 18 Jahre alt sind, dürfen Sie nur Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h fahren
 
